Rechtsprechung
LG Aschaffenburg, 17.05.2017 - 33 O 218/12 |
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 17.05.2017 - 33 O 218/12
- LG Aschaffenburg, 27.05.2020 - 33 O 9/18
- OLG Bamberg, 06.08.2020 - 4 W 46/20
- OLG Bamberg, 30.09.2020 - 4 W 46/20
- BGH, 09.01.2023 - VI ZB 82/20
Wird zitiert von ... (3)
- LG Aschaffenburg, 27.05.2020 - 33 O 2/18
Versorgung, Arbeitsunfall, Arzt, Versicherungsfall, Heilbehandlung, …
Der Versicherte ... machte in der Folge in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht ... (Aktenzeichen 33 O 218/12) unter anderem gegen die Klägerin Ansprüche aufgrund eines Behandlungsfehlers geltend.Hinsichtlich des genauen und vollständigen Inhalts wird auf das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts ... vom 17.05.2017 (vergleiche beigezogene Akte 33 O 218/12, dort Bl. 371 ff.) Bezug genommen.
Im vorgenannten Rechtsstreit 33 O 218/12 wurde dem jetzigen Beklagten ordnungsgemäß mit Schriftsatz vom 07.11.2013, zugestellt am 21.11.2013, der Streit verkündet.
Das Fehlverhalten des Herrn ... in Form des Behandlungsfehlers (festgestellt durch das Urteil im Verfahren 33 O 218/12) müsse sich der Beklagte nach § 278 BGB (ggf. analog) zurechnen lassen.
Daher meint die Klägerin, dass der Beklagte für die Kosten in Höhe von insgesamt 51.048,13 EUR, welche mit dem Urteil im Verfahren 33 O 218/12 ausgeurteilt wurden, sowie für weitere Behandlung- und Heilbehandlungskosten des Versicherten ... in Höhe von 13.440,11 EUR einzustehen habe.
- OLG Bamberg, 06.08.2020 - 4 W 46/20
Rechtsweg für Regress des Unfallversicherungsträgers wegen fehlerhafter …
Hierüber scheint zwischen den Parteien, nicht zuletzt auch aufgrund der durch die wirksame Streitverkündung der gegenwärtigen Klägerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Klägerin) im Vorverfahren vor dem Landgericht Aschaffenburg, welches mit rechtskräftigem und auf Verurteilung der Beklagten aus Amtshaftung lautenden Ersturteil vom 17.05.2017 geendet hat (LG Aschaffenburg, Urt. v. 17.05.2017 - 33 O 218/12 -), weder dem Grunde noch der Rechtsfolge nach Streit zu bestehen.Soweit es somit "nur" auf einen schlüssigen Vortrag der Klägerin hierzu ankommt, darf, namentlich vor dem Hintergrund der wirksamen Streitverkündung im Vorverfahren, auf die Ausführungen des Gerichts im Urteil des Vorverfahrens (LG Aschaffenburg, Urt. v. 17.05.2017 - 33 O 218/12 -, S. 14 ff.) Bezug genommen werden, wonach nicht nur ein einfacher Behandlungsfehler, sondern ein grober Behandlungsfehler, welcher zur Beweislastumkehr zu Gunsten der vormaligen Klägerin gegenüber der damaligen Beklagten und gegenwärtigen Klägerin hinsichtlich der Kausalität geführt hat, festgestellt worden ist.
- OLG Bamberg, 30.09.2020 - 4 W 46/20
Rechtsweg für Regress des Unfallversicherungsträgers wegen fehlerhafter …
Soweit es somit "nur" auf einen schlüssigen Vortrag der Klägerin hierzu ankommt, darf, namentlich vor dem Hintergrund der wirksamen Streitverkündung im Vorverfahren, auf die Ausführungen des Gerichts im Urteil des Vorverfahrens (LG Aschaffenburg, Urt. v. 17.05.2017 - 33 O 218/12 -) Bezug genommen werden, wonach nicht nur ein einfacher Behandlungsfehler, sondern ein grober Behandlungsfehler, welcher zur Beweislastumkehr zu Gunsten der vormaligen Klägerin gegenüber der damaligen Beklagten und gegenwärtigen Klägerin hinsichtlich der Kausalität geführt hat, festgestellt worden ist.